Beratungsschein - so funktionierts
Sie benötigen dringend anwaltliche Beratung, haben aber nur wenig Geld? Dann beantragen Sie vor der Vereinbarung eines Termins einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe!
Wir beraten und vertreten Sie gern in folgenden Bereichen:
Ersteinschätzung kostenfrei: 0361 663 82 85 *
Strafrecht |
Verkehrsrecht |
Sozialrecht |
Privatinsolvenz |
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* Wir führen keine kostenlose Rechtsberatung durch, da dies nicht zulässig ist. Im Rahmen der Ersteinschätzung prüfen wir, ob und wie unser Kanzlei im konkreten Fall weiterhelfen kann.
Verschenken Sie kein Geld!
Verkehrsunfälle passieren leider immer wieder. Ärgerlich für jeden, den es trifft.
Die Reparatur übernehmen die Profis in der Werkstatt, die Abwicklung Sie selbst?
Wissen Sie, was Ihnen zusteht?
Kosten der Reparatur und Schmerzensgeld sind meist bekannt. Kennen Sie jedoch Ihre Ansprüche auf Ersatz des Nutzungsausfalls oder des Haushaltsführungsschadens?
Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele Geschädigte viel weniger verlangen, als ihnen zusteht. Ist von Anfang an ein Anwalt beteiligt, erhalten die Betroffenen nicht selten, je nach Schwere des Schadens, einige hundert Euro mehr.
Die Haftpflichtversicherung des Verursachers zahlt meist nur das, was Sie einfordern! Kennen Sie bestimmte Schadenspositionen nicht, so verschlechtert das Ihre Position. Gerade der Haushaltsführungsschaden kann leicht mehrere Tausend Euro betragen. Da eine Pauschalabrechnung möglich ist, kann der entsprechende Betrag bar an Sie ausgezahlt werden!
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