Beratungsschein - so funktionierts
Sie benötigen dringend anwaltliche Beratung, haben aber nur wenig Geld? Dann beantragen Sie vor der Vereinbarung eines Termins einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe!
Wir beraten und vertreten Sie gern in folgenden Bereichen:
Ersteinschätzung kostenfrei: 0361 663 82 85 *
Strafrecht |
Verkehrsrecht |
Sozialrecht |
Privatinsolvenz |
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* Wir führen keine kostenlose Rechtsberatung durch, da dies nicht zulässig ist. Im Rahmen der Ersteinschätzung prüfen wir, ob und wie unser Kanzlei im konkreten Fall weiterhelfen kann.
Das Lasergeschwindigkeitsmessgerät "LAVEG" wird von der Firma Jenoptik AG hergestellt.
Es handelt sich um ein sogenanntes "Standardisiertes Messverfahren"und gilt grundsätzlich als sicheres Messverfahren.
Das Gerät verfügt jedoch nicht über ein optisches Aufzeichnungsgerät, d.h. es erfolgt keine foto- oder videografische Dokumentation der einzelnen Messung.
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